Ehrenamtliche Tätigkeit
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Welche Aufgaben gibt es?
Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenbereiche fest.
Diese können folgende Bereiche umfassen:
Anerkennung
Der Gesetzgeber leistet jährlich eine Aufwandspauschale in Höhe von 399,00 €.
Außerdem laden wir als Verein gemeinsam mit anderen Betreuungsvereinen unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter jeden Sommer zu einer „Danke-Schön-Veranstaltung“ ein, um Ihnen unsere Wertschätzung und unseren Dank entgegen zu bringen.
Was ist rechtliche Betreuung?
Menschen, die aufgrund seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu erledigen, können einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. (§ 1896ff, BGB)
Diese Menschen können durch einen gesetzlichen Betreuer die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Das Betreuungsgericht legt fest, für welche Bereiche der Betreuer zuständig ist. Diese Bereiche sind z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, Postangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vertretung gegenüber Ämtern. Der Betreuer unterstützt nur bei Dingen, die der Betreute nicht mehr eigenständig regeln kann.
Rechtliche Betreuung in einfacher Sprache Broschüre Download
Vorsorgevollmacht in einfacher Sprache Broschüre Download
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